Weiterer Aufschub Bauernversicherung 2020
Die NISF/INPS hat in ihrer Mitteilung Nr. 587 vom 10.02.2021 informiert, dass die 4. Rate der Bauernversicherung 2020 erneut aufgeschoben wird, bis programmtechnische Anpassungen von Seiten des Amts vorgenommen wurden und die Reduzierung der Sozialbeträge für November und Dezember angewendet werden kann. Somit ist die 4. Rate der Bauernversicherung nicht am 16.02.21 einzuzahlen. Für den Zahlungsaufschub werden keine Sanktionen von Seiten des NISF/INPS angewendet.
Das Amt wird alsbald weitere Informationen bezüglich Reduzierung sowie Vorgehensweise bekannt geben.
Das Amt wird alsbald weitere Informationen bezüglich Reduzierung sowie Vorgehensweise bekannt geben.
Elas Admin -
12.02.2021