Zusatzrentenfonde Trentino/Südtirol - Einzahlungskodexe für die Beitragszahlung über das Mod. F24
Am 30.06.2010 hat die Agentur der Einnahmen die Einzahlungkodexe für die Beitragszahlung an die Zusatzrentenfonde des Pensplan über das Mod. F24 festgelegt. Die Beiträge an den Laborfonds, Raiffeisen, Pensplan-Profi und Plurifonds können in nächster Zukunft also direkt über das Mod. F24 eingezahlt werden.
(Agentur der Einnahmen Entschlüsse Nr. 63/E und Nr. 64/E vom 30.06.2010)
(Agentur der Einnahmen Entschlüsse Nr. 63/E und Nr. 64/E vom 30.06.2010)