Zusatzbeitrag bei Entlassungen
Das Gesetz Nr. 92/2012 (Arbeitsmarktreform) sieht vor, dass bei Entlassungen ab 01.01.2013 ein Zusatzbeitrag zu Lasten des Arbeitgebers bezahlt werden muss. Der Beitrag beträgt 41% des Höchstbetrages (1.152,90 Euro für 2013) der neuen Arbeitslosenlosenunterstützung ASPI und muss pro 12 Monate Dienstalter in den letzten drei Jahren bezahlt werden. Für 2013 muss also höchstens ein Betrag von 1.418,07 Euro bezahlt werden.