Zertifizierte E-Mail Adresse für die Übermittlung der Krankenscheine an den Arbeitgeber
Mit dem Rundschreiben Nr. 119 vom 07.09.2010 hat das NISF/INPS Anleitungen geliefert über die Übermittlung der telematischen Krankenscheine an den Arbeitgeber. Firmen, welche die telematischen Krankenscheine per E-Mail zugesandt bekommen wollen, müssen eine entsprechende Anfrage an das NISF/INPS stellen. Die Anfrage muss anhand einer zertifizierten E-Mail Adresse (PEC) an die ebenfalls zertifizierte E-Mail Adresse der territorial zuständigen NISF/INPS-Stelle geschickt werden (zu finden im Internet www.inps.it - Le Sedi INPS - ricerca per elenchi: posta certificata). Dabei muss jene zertifizierte E-Mail Adresse verwendet werden, an die dann später die Krankenscheine weitergeleitet werden sollen.