Wussten Sie schon dass, der Entlassungsschein vom Krankenhaus
auch bei der INPS eingereicht werden muss? Da in diesem Falle allerdings nicht dieselben Termine gelten (innerhalb 2 Tagen nach Ausstellungsdatum) kann der Entlassungsschein im Falle einer Verlängerung gemeinsam mit der weiteren Krankschreibung an die INPS verschickt werden. Wenn es keine Verlängerung gibt, muss nur der Entlassungsschein an die INPS weitergeleitet werden (Rundschreiben INPS Nr. 126 vom 25/07/2003). Achtung, wenn auf dem Entlassungsschein auch eine Krankschreibung für weitere Zeiträume angeführt ist, dann ist derselbe innerhalb der vorgesehenen 2 Tagen nach Ausstellungsdatum beim INPS abzugeben.