Widerruf der Kündigung
Mit der Arbeitsmarktreform wurde die Pflicht eingeführt, dass Selbstkündigungen des Arbeitnehmers bestätigt werden müssen. Fehlt die Bestätigung, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Aufforderung zur Bestätigung zusenden. Innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt dieser Aufforderung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Kündigung zurückziehen. Diese Entscheidung kann vom Arbeitgeber nicht angefochten werden.