Weitergabe von Betriebsgeheimnissen als Kündigungsgrund
Das Kassationsgericht hat mit seinem Urteil Nr. 18169 vom 10.08.2009 festgelegt, dass es berechtigt ist, einen Arbeitnehmer zu entlassen, wenn er Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergibt. Das gilt auch dann, wenn dieses Vergehen nicht ausdrücklich in der Betriebsordnung erwähnt wird, denn die Treuepflicht gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitnehmers.