Wöchentlicher Ruhetag
Mit der Mitteilung Nr. 60 vom 10. Juli 2009 gibt das Arbeitsministerium bekannt, dass auch dann, wenn der wöchentliche Ruhetag nicht der Sonntag ist...
trotzdem das Prinzip der Regelmäßigkeit eingehalten werden muss. Das bedeutet, nach 6 Arbeitstagen muss jeweils ein Ruhetag genossen werden, bzw. im Zeitraum von 14 Tagen müssen mindestens 2 Ruhetage eingehalten werden.