Voucher - Nutzung innerhalb 31. Dezember
Das NISF/INPS erinnert daran, dass die Voucher, welche bis 17. März 2017 gekauft wurden, innerhalb 31. Dezember genutzt werden müssen. Das heißt, die Arbeitsleistung muss noch in diesem Jahr erfolgen, denn es ist nicht erlaubt, bei der Online-Meldung ein Beginn- oder Enddatum nach dem 31.12.2017 einzugeben. Sollten die bereits bezahlten Voucher nicht genutzt werden, kann innerhalb 31. März 2018 um Rückvergütung bei der INPS angesucht werden. Dafür wurde das Modell Sc52 zur Verfügung gestellt.