Voucher - Noch ein Stellungnahme des Ministeriums
Am 18. Februar hat das Arbeitsministerium eine weitere Mitteilung zum Thema Voucher veröffentlicht, wo das Rundschreiben Nr. 4/2013 teilweise revidiert wird. Die Fälligkeit von 30 Tagen wird vorläufig außer Kraft gesetzt, und zwar bis das INPS/NISF seine Verfahrensweise bei Ausstellung der Voucher umgestellt hat. Die Mindestentlohnung von 10 Euro pro Stunde kommt in der Landwirtschaft nicht zur Anwendung. In diesem Sektor gelten die Mindestentlohnungen welche vom Kollektivvertrag für lohnabhängige Mitarbeiter vorgesehen sind. Außerdem teilt das Arbeitsministerium mit, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, vom Mitarbeiter eine Selbsterklärung für die Überprüfung der Grenze von 2.000 bzw. 5.000 Euro einzuholen.