Vortrittsrecht und Beitragsbegünstigung Neueinstellung
Wenn ein Arbeitnehmer mit Vertrag auf Zeit ausgetreten ist bzw. noch im Betrieb ist, aber vor Eintritt eines neuen Arbeitnehmers von seinem Vortrittsrecht nicht Gebrauch gemacht hat, ist es trotzdem möglich die Beitragsbegünstigung bei Einstellung des neuen Mitarbeiters (oder Umwandlung in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit) anzuwenden.
Das Vortrittsrecht für Verträge auf unbestimmte Zeit ist nur gültig bei einem Arbeitsverhältnis von einer Dauer über 6 Monaten. Ein Jahr nach Austritt kann darauf nicht mehr zurückgriffen werden.
Bei der Auswahl der Arbeitnehmer, welche vom Vortrittsrecht Gebrauch machen, sollte der Arbeitgeber auf das Dienstalter und die zu Lasten lebenden Familienangehörigen achten.
(Arbeitsministerium, Interpell Nr. 7/2016)
Das Vortrittsrecht für Verträge auf unbestimmte Zeit ist nur gültig bei einem Arbeitsverhältnis von einer Dauer über 6 Monaten. Ein Jahr nach Austritt kann darauf nicht mehr zurückgriffen werden.
Bei der Auswahl der Arbeitnehmer, welche vom Vortrittsrecht Gebrauch machen, sollte der Arbeitgeber auf das Dienstalter und die zu Lasten lebenden Familienangehörigen achten.
(Arbeitsministerium, Interpell Nr. 7/2016)