Videoüberwachung im Betrieb
Das Arbeitsministerium hat das Verfahren für die Installation von Videoanlagen in bestimmten Betrieben (z. B. Apotheken, Tabakgeschäften, Juweliergeschäften, Tankstellen) vereinfacht. Das Amt für Sozialen Arbeitsschutz kann die Genehmigung für die Installation der Videoüberwachungsanlage nun auch ausstellen, ohne vorher einen Lokalaugenschein vorgenommen zu haben.