Videoüberwachung Hausangestellte
Das nationale Arbeitsinspektorat hat zum Thema Videoüberwachung bei Hausangestellten Stellung genommen. Wird im Privathaus, wo auch Hausangestellte arbeiten, eine Videoüberwachungsanlage installiert, ist es nicht notwendig vorher eine Genehmigung vom Arbeitsinspektorat einzuholen oder ein Betriebsabkommen abzuschließen. Die Hausangestellte muss nur vorab über die Videoüberwachung informiert werden und ihr Einverständnis zur Behandlung der persönlichen Daten (Privacy) geben.
(Ispettorato nazionale del lavoro, nota n. 1004/2017)
(Ispettorato nazionale del lavoro, nota n. 1004/2017)