Verwendung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers
Der Datenschutz der persönlichen Daten der Arbeitnehmer richtet sich nach den allgemeinen Richtlinien der Privacy mit besonderen Regeln bezogen auf das Arbeitsverhältnis. Die personenbezogenen Daten dürfen vom Arbeitgeber nur bei Notwendigkeit in Bezug auf die Ausübung des Arbeitsverhältnisses verwendet und nicht verbreitet werden. Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, Informationen betreffend dem Arbeitnehmer, ohne zuvor den Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt zu haben, an Gewerkschaften weiterzuleiten oder im Betrieb (Pinnwand) zu veröffentlichen.