Verwalter - Honorare absetzbar bei entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung
Die Verwalter-Honorare einer Kapitalgesellschaft sind vom Unternehmenseinkommen absetzbar. Voraussetzung dafür ist jedoch ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung, aus dem die Höhe des Honorars hervorgeht. (Commissione tributaria provinciale Reggio Emilia, Sentenza, Sez. I, 18/10/2010, n. 186)