Vertrag auf bestimmte Zeit als Ersatz für abwesende Mitarbeiter
Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer als Ersatz für abwesende Mitarbeiter (Krankheit, Mutterschaft, u. ä.) auf bestimmte Zeit einstellen. Da die Einstellung mit Beitragsbegünstigungen verbunden ist, sollte im Arbeitsvertrag der Grund für Einstellung angegeben werden, auch wenn dies gesetzlich nicht mehr verpflichtend ist. Zudem sind die Ersatz-Verträge vom Limit der 20% ausgeschlossen und können auch abgeschlossen werden, wenn in der betreffenden Produktionseinheit, in den 6 Monaten zuvor, kollektive Entlassungen durchgeführt wurden.