Verträge auf bestimmte Zeit
Innerhalb 31.12.2014 müssen alle Arbeitgeber ihre Situation im Bezug auf das vorgeschriebene Limit für Verträge auf Zeit (Gesetz Nr. 78/2014) in Ordnung bringen. Unternehmen, welche die vom Gesetz bzw. vom Kollektivvertag vorgesehene Höchstgrenze nicht einhalten, dürfen ab 01.01.2015 keine Arbeitnehmer auf bestimmte Zeit mehr einstellen, bis sie nicht unter die vorgesehene Grenze fallen