Verrechnung von Steuerguthaben
Die Grenze der horizontalen Kompensation von Steuerguthaben über das Mod. F24 liegt bei 700.000 Euro pro Jahr. Bei Verrechnung eines Guthabens von mehr als 15.000 Euro benötigt es einen Bestätigungsvermerk ("visto di conformità"). Sollten Steuerschulden aus Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro vorliegen, darf das Guthaben nicht verrechnet werden.