Verrechnung MwSt.-Guthaben
Wer die Mehrwertsteuer-Jahreserklärung innerhalb Februar einreicht, kann ab 16.03.2014 Mehrwertsteuer-Guthaben verrechnen, die über der Grenze von 5.000 Euro liegen. Wird ein Mehrwertsteuer-Guthaben von mehr als 15.000 Euro kompensiert, muss die Erklärung, aus der dieses Guthaben stammt, mit einem Sichtvermerk (visto di conformità) versehen werden. Die Höchstgrenze für die Verrechnung von Steuerguthaben beträgt ab 2014 700.000 Euro pro Jahr.