Verlängerungen im Bereich der geringfügigen Gelegenheitsarbeiten (voucher)
Mit dem Dekret "Mille Proroghe" wurde die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Teilzeitarbeitsvertrag bzw. von Arbeitnehmern, welche soziale Abfederungsmaßnahmen (Arbeitslosengeld, Lohnausgleich, u.ä.) in Anspruch nehmen, voraussichtlich bis 31. März 2011 verlängert. Bei dieser Form der Beschäftigung wird die Tätigkeit mit Wertgutscheinen ("voucher") vergütet.