Verlängerung der Lehrzeit wegen Krankheit
Die "Fondazione Studi" der Arbeitsrechtsberater hat bestätigt, dass kurze Krankheitsfälle, mit einer Dauer von weniger als einem Monat, die Lehrzeit nicht verlängern. Die Abwesenheit wegen Krankheit verschiebt die Lehrzeit nur dann, wenn sie sich über einen beträchtlichen Zeitraum erstreckt.