Verlängerung Abgabefrist Mod. 730/2015 - Zahlung der Guthaben
Die Frist für die Übermittlung des Mod. 730 wurde heuer auf 23.07.2015 verlängert. Durch diesen späten Abgabetermin kann es vorkommen, dass die Daten bezüglich Guthaben oder Schuld nicht rechtzeitig an den Arbeitgeber weitergeleitet werden können und somit eine Auszahlung der Guthaben bzw. Einbehalt der Schuld erst mit dem Lohnstreifen von August möglich ist. Es wurde aber klargestellt, dass bei einer Zahlung der Steuerschuld im August keine Strafen vorgesehen sind.