Vaterschaft
Im Zeitraum 2013- 2015 müssen Väter, bei der Geburt eines Kindes, einen Tag an Vaterschaftsurlaub beanspruchen. Außerdem können sie eventuell noch zwei weitere Tage an Vaterschaft in Anspruch nehmen. Die Vaterschaft wird zu 100% vom NISF/INPS bezahlt. Nun hat das NISF/INPS die Kodexe veröffentlicht, welche für die Verrechnung der obligatorischen und fakultativen Vaterschaft über das Mod. UNIEMENS verwendet werden können. (INPS messaggio n. 6499/2013)