Unterschrift auf dem Lohnstreifen ist kein Beweis für die erhaltene Entlohnung
Mit dem Urteil Nr. 14411 vom 30.06.2011 hat der Kassationsgerichtshof bestätigt, dass die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Lohnstreifen kein Beweis dafür ist, dass er vollständig entlohnt wurde. Auch wenn der Arbeitnehmer unterzeichnet und dazu schreibt, dass der Lohnstreifen richtig ist, kann er trotzdem eventuelle Lohndifferenzen gerichtlich einklagen. Die Unterschrift auf dem Lohnstreifen allein reicht für den Arbeitgeber also nicht aus, um zu beweisen, dass der Mitarbeiter vollständig entlohnt wurde.