Unterlassene Lohnzahlungen
Im Falle von unterlassenen Lohnzahlungen muss der Inspektor eine Zahlungsaufforderung zu Gunsten des Arbeitnehmers ausstellen. Sollte der Arbeitgeber die Lohnforderungen nicht begleichen, kann der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung der Betriebsgüter fordern.
(Ministero del lavoro, circolare n. 1/2013)
(Ministero del lavoro, circolare n. 1/2013)