Unterbrechnung zwischen zwei Verträgen auf Zeit
Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass die vorgesehene Unterbrechung zwischen zwei Verträgen auf bestimmte Zeit mit dem selben Arbeitnehmer auf jeden Fall eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuerst als Ersatz für eine Arbeitnehmerin in Mutterschaft und dann als Ersatz für eine andere Arbeitnehmerin eingestellt wird, auf jeden Fall die vom Gesetz bzw. vom Kollektivvertrag vorgesehene Unterbrechung zwischen den beiden Verträgen auf Zeit eingehalten werden muss.