Unrechtmäßige Entlassung
Das Kassationsgericht hat entschieden, dass es nicht rechtmäßig war, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil er während seines Urlaubs nicht erreichbar war und somit nicht zur Rückkehr an den Arbeitsplatz aufgefordert werden konnte. Die Ferien sind nämlich verfassungsrechtlich geschützt und der Aufenthaltsort zählt zur Privatsphäre des Mitarbeiters.
(Cassazione, sentenza n. 27057/2013)
(Cassazione, sentenza n. 27057/2013)