Unrechtmäßige Beiträge an die getrennte Pensionskasse
Das NISF/INPS hat eine Mitteilung veröffentlicht, hinsichtlich der Verjährung von Beiträgen, die in die getrennte Pensionskasse eingezahlt wurden, auch wenn sie nicht geschuldet waren. Beiträge, die von Projektmitarbeitern und Freiberuflern (ohne eigene Pensionskasse) eingezahlt werden, geben nach der Verjährungsfrist von 5 Jahren Anrecht auf Leistungszahlungen und werden somit nicht rückerstattet.
(Mess. INPS n. 15279/2012)
(Mess. INPS n. 15279/2012)