Tourismussektor - Verträge auf Zeit
Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsvertreter im Tourismussektor haben ein Abkommen abgeschlossen, mit dem die Zeit, welche zwischen zwei Verträgen auf Zeit vergehen muss, immer auf 20 bzw. 30 Tage (je nachdem ob der erste Vertrag mehr oder weniger als 6 Monate gedauert hat) reduziert wird. Das gilt sowohl für Saisons- als auch für Jahresbetriebe.