Telematische Kündigungen
Das Arbeitsministerium hat klar gestellt, dass ein Arbeitnehmer, der kündigt ohne das neue telematische Verfahren einzuhalten, nicht einfach abgemeldet werden kann. Ohne die Online-Meldung auf der Seite des Ministeriums ist die Kündigung wirkungslos.Wenn ein Arbeitnehmer nur mündlich oder mit einem einfachen Schreiben kündigt und nicht mehr zur Arbeit erscheint, ist der Arbeitgeber gezwungen, ihn zu entlassen, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.