Telematische Übermittlung der Mod. 730-4
Da die Modelle 730-4 heuer erstmals telematisch übermittelt werden, müssen alle Arbeitgeber innerhalb 31.03.2010 der Agentur der Einnahmen mitteilen, auf welche E-Mail-Adresse bzw. an welchen Arbeitsrechts- oder Steuerberater o.ä. die Modelle 730-4 ihrer Arbeitnehmer geschickt werden sollen. Für unsere Kunden wurde die telematische Versendung dieser Meldung bereits gemacht.