Teilzeit für Arbeitnehmer kurz vor der Pensionierung
Am 13.04.2016 sind die Durchführungsbestimmungen für die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Voll- auf Teilzeit für Mitarbeiter, welche einige Jahre vor der Pensionierung stehen, unterschrieben worden. Die Möglichkeit der Teilzeit besteht für alle Arbeitnehmer mit mindestens 20 Beitragsjahren, die innerhalb 31.12.2018 die Voraussetzungen für die Altersrente erreichen. Mit Einverständnis des Arbeitgebers und entsprechendem Ansuchen beim NIFS/ INPS kann das Vollzeitarbeitsverhältnis um 40% bis 60% gekürzt werden. Die Differenz der Sozialbeiträge zwischen Vollzeit- und Teilzeitverhältnis, die dadurch entsteht, wird dem Mitarbeiter von Seiten des Arbeitgebers monatlich ausgezahlt.