Strafen bei falschen Außendienstzulagen
Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass Arbeitgeber, welche im Lohnstreifen falsche Außendienstzulagen ausweisen, eine Strafe von bis zu 6.000 zahlen müssen. Dazu kommen evtl. auch noch Strafen dafür, dass die entsprechenden Summen nicht den Beiträgen und Steuern unterworfen wurden. (Ministero del Lavoro, nota n. 11885/2016)