Stillstunden – willensabhängiges Recht der arbeitenden Mutter
Die arbeitende Mutter hat bis das Kind 1 Jahr alt ist, Anrecht auf Stillstunden. Dies ist ein willensabhängiges Recht, wobei der Arbeitgeber in Abhängigkeit dazu steht und es somit für ihn keine Pflicht darstellt. Der Arbeitgeber ist erst nach Vorweisung des Ansuchens von Seiten der Arbeitnehmerin verpflichtet die Freistellung zu bewilligen.
(Ministero del lavoro Interpello Nr. 23 vom 24. September 2015)
(Ministero del lavoro Interpello Nr. 23 vom 24. September 2015)