Steuerfreibeträge - jährliche Meldung der zu Lasten lebenden Familienangehörigen abgeschafft
Das D.L. "Sviluppo" hat Änderungen am Art. 23 des DPR Nr. 600/1973 angebracht. Ab der Steuerperiode 2011 gilt, dass die Erklärung über die zu Lasten lebenden Familienangehöhrigen nicht mehr jährlich neu gemacht werden muss. Wenn die Erklärung einmal abgegeben wurde, gilt sie auch für die folgenden Steuerperioden, es sei denn es treten Änderungen ein (z. B. Geburt eines Kindes).