Steuerbonus 80 Euro - Verrechnung ohne Grenzen
Die Agentur der Einnahmen hat einige Unklarheiten bezüglich der Verrechnung vom Steuerbonus beseitigt und erklärt, dass
in diesem Fall nicht die allgemeine Obergrenze von 700.000 Euro für die Verrechnung von Steuerguthaben gilt (Rundschreiben 9/E 2014)
der Steuerbonus auch verrechnet werden kann, wenn das Steuersubstitut offene Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro hat (Rundschreiben 22/E 2014)
in diesem Fall nicht die allgemeine Obergrenze von 700.000 Euro für die Verrechnung von Steuerguthaben gilt (Rundschreiben 9/E 2014)
der Steuerbonus auch verrechnet werden kann, wenn das Steuersubstitut offene Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro hat (Rundschreiben 22/E 2014)