Steuerabsetzbeträge für Betriebsfahrzeuge verringert
Die Absetzbarkeit der Betriebsfahrzeuge ist ab 2013 von 40% auf 20% verringert worden. Die Absetzbarkeit der Kosten für Betriebsfahrzeuge, welche den Mitarbeitern auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wurde ebenfallss von 90% auf 70% herabgesetzt.