Stabilitätsgesetz 2014 und Dekret "Destinazione Italia"
Mit dem Stabilitätsgesetz für das Jahr 2014 und dem Dekret "Destinazione Italia" wurden folgende Neuerungen eingeführt:
der Höchstbetrag für die Berechnung des Steuerabsetzbetrages für Lebensversicherungen wird von 1.291,14 auf 630,00 Euro gesenkt;
der Steuerfreibetrag für lohnabhängige Einkommen bis 55.000 Euro wird erhöht;
innerhalb 31.01.2014 sollen die Steuerabsetzbeträge für Spesen im Gesundheitswesen, Darlehenszinsen und Beerdigungskosten neu geregelt werden. Sollten innerhalb Jänner keine neuen Bestimmungen erlassen werden, wird die Absetzbarkeit bereits für 2013 von 19% auf 18% gesenkt;
Reduzierung der INAIL-Prämien
die Dauer der ASPI-Zahlung für über 50-Jährige wird um zwei Monate verlängert!
der Höchstbetrag für die Berechnung des Steuerabsetzbetrages für Lebensversicherungen wird von 1.291,14 auf 630,00 Euro gesenkt;
der Steuerfreibetrag für lohnabhängige Einkommen bis 55.000 Euro wird erhöht;
innerhalb 31.01.2014 sollen die Steuerabsetzbeträge für Spesen im Gesundheitswesen, Darlehenszinsen und Beerdigungskosten neu geregelt werden. Sollten innerhalb Jänner keine neuen Bestimmungen erlassen werden, wird die Absetzbarkeit bereits für 2013 von 19% auf 18% gesenkt;
Reduzierung der INAIL-Prämien
die Dauer der ASPI-Zahlung für über 50-Jährige wird um zwei Monate verlängert!