Spesenrückvergütung im Einheitslohnbuch
Die Aufzeichnung der Spesenrückvergütungen im Einheitslohnbuch ("Libro Unico del Lavoro") sind abhängig von der Position der Person, welche die Rückvergütung bekommt. Die Spesenrückvergütung an Personen, die in das Einheitslohnbuch eingtragen werden müssen (lohnabhängige Arbeitnehmer, frei kontinuirlich Mitarbeiter, Stille Gesellschafter mit Arbeitsbeteiligung) müssen dort auch registriert werden. Dies präzisierte das Arbeitsministerium im Interpell Nr. 27 vom 06.07.2010.