Schadensersatz bei Vertößen gegen die Arbeitszeitregelung
Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich ein Urteil bezüglich der Maximalen Dauer der Arbeitszeit ausgesprochen. Ein Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer wiederholt die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschreiten lässt, kann zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die Arbeitszeitregelung und dem erlittenen Schaden gibt.