Sanierung von Nicht-EU-Bürgern
Im Zeitraum vom 15.09.2012 bis 15.10.2012 ist es möglich, Arbeitsverhältnisse mit illegalen Einwanderern aus Nicht-Eu-Ländern zu sanieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Nicht-EU-Bürger mindestens seit 31.12.2011 ununterbrochen im italienischen Staatsgebiet anwesend ist und dass ihn der Arbeitgeber seit mindestens drei Monaten beschäftigt. Bei der Abgabe des Sanierungsantrags bei der Einwanderungsbehörde, muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 1.000,00 € bezahlen. Zudem muss der Lohn, die Beiträge und die Steuern für mindestens sechs Monate nachgezahlt werden, bzw. länger wenn das Arbeitsverhältnis schon mehr als sechs Monate Bestand hat.