Reduzierung INPS Beiträge - Abfertigung in Zusatzrente bzw. INPS Fonds
Mit Beginn 01.01.2012 wird die Reduzierung der INPS Beiträge auf 0,26% erhöht. Diese Reduzierung kann der
Arbeitgeber im selben Verhältnis wie die Abfertigung eines Arbeitnehmers an eine Zusatzrente bzw. an den INPS-Fonds
einbezahlt wird, verrechnen.
Arbeitgeber im selben Verhältnis wie die Abfertigung eines Arbeitnehmers an eine Zusatzrente bzw. an den INPS-Fonds
einbezahlt wird, verrechnen.