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Reduzierung INPS-Beiträge - Abfertigung an Zusatzrentenfonds bzw. INPS-Fonds

Mit  01.01.2013 wird die Reduzierung der INPS Beiträge von 0,26% auf 0,27% erhöht. Diese Reduzierung kann der Arbeitgeber im selben Verhältnis wie die Abfertigung eines Arbeitnehmers an eine Zusatzrente bzw. an den INPS-Fonds einbezahlt wird, verrechnen.
 
 
 
09.01.2013
Hannes Mair