Reduzierung INPS-Beiträge - Abfertigung an Zusatzrentenfonds bzw. INPS-Fonds
Mit 01.01.2013 wird die Reduzierung der INPS Beiträge von 0,26% auf 0,27% erhöht. Diese Reduzierung kann der Arbeitgeber im selben Verhältnis wie die Abfertigung eines Arbeitnehmers an eine Zusatzrente bzw. an den INPS-Fonds einbezahlt wird, verrechnen.