Rückwirkende Vereinbarkeit bei gelegentlicher Arbeit “Voucher”
Im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81/2015 wird bestätigt, dass das jährliche Limit von gelegentlicher Arbeit mit Voucher in Verbindung mit sozialen Abfederungsmaßnahmen auf 3.000 Euro erhöht wurde. Diese Bestimmung gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.
Die Einnahmen durch Voucher sind mit Vergütung aus Mobilität ab 01.01.2015 vereinbar.
Die Einnahmen durch Voucher sind mit Vergütung aus Mobilität ab 01.01.2015 vereinbar.