Rückvergütung bereits bezahlter Voucher (Wertgutscheine in Papierform)
In der Mitteilung (messaggio) Nr. 12082 vom 04.05.2010 informiert das NISF/INPS, dass für Voucher einbezahlte Beträge, welche vom Betrieb nicht mehr benötigt werden, vom NISF/INPS rückvergütet werden. Vom rückzuvergütenden Betrag werden vom NISF/INPS 5% Verwaltungsspesen einbehalten.