Produktionsprämie
Lt. Stabilitätsgesetz 2016 Art. 1 Abs. 182 werden im kommenden Ministerialdekret die Messkriterien der Produktions- Rentabilitäts- Qualitäts- Effizienz- und Innovationssteigerung bestimmt. Die Betriebsabkommen und territorialen Abkommen müssen sich auf diese Kriterien basieren, damit die Produktionsprämien und ausbezahlten Gewinnbeteiligungen der Ersatzsteuer von 10% unterworfen werden können.