Pflichteinstellung von Menschen mit Behinderung - Höhere Strafen
Im Amtsblatt der Republik vom 3. Januar wurden die neuen Strafen im Bereich Pflichteinstellung von Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Bei unterlassener oder verspäteter Meldung des Personalstands wird eine Verwaltungsstrafe von 635,11 € angewandt, zuzüglich 30,76 € für jeden Tag der Verspätung. Wenn ein Arbeitgeber nicht innerhalb von 60 Tag ab Einstellungspflicht, einen Menschen mit Behinderung aufnimmt, wird eine Strafe von 62,77 € pro Tag eingehoben.