PEC - Zertifizierte E-Mail
Innerhalb 29.11.2011 müssen sich alle Personen- und Kapitalgesellschaften eine zertifizierte E-Mail-Adresse besorgen und sie beim Handelsregister melden. Die Mitteilung muss vom rechtlichen Vertreter der Gesellschaft durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung des Termins vom 29.11.2011 wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.