PEC - Für Einzelunternehmen ab 30.06.2013 verpflichtend
Innerhalb 30.06.2013 müssen alle aktiven Einzelunternehmen dem Handelsregister ihre zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) mitteilen. Das zuständige Ministerium hat mitgeteilt, dass ab diesem Datum nicht mehr die PEC-Adresse von Dritten bzw. von Freiberuflern, welche das Unternehmen betreuen, verwendet werden kann.