Obligatorische Vaterschaft in der öffentlichen Verwaltung
Die neue obligatorische Vaterschaft ist in der öffentlichen Verwaltung noch nicht anwendbar. Die Bestimmungen laut Gesetz Nr. 92/2012 müssen vom Minister für öffentliche Verwaltung übernommen werden, erst dann können auch Väter in der öffentlichen Verwaltung einen obligatorischen und zwei fakultative Tage an Vaterschaft in Anspruch nehmen.